Spendenabsetzbarkeit

Mit dem Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 5.5.2014 wurde offiziell bestätigt, dass Spenden an die Österreichische Krebshilfe Salzburg steuerlich absetzbar sind. Registrierungsnummer: SO 2447


Für Lohnsteuerpflichtige ändert sich ab 01. 01. 2017 ganz Grundlegendes für die Absetzbarkeit einer Spende an steuerlich begünstigte Empfänger wie etwa die Krebshilfe Salzburg (Spenden als Betriebsausgabe von selbstständig Erwerbstätigen sind davon nicht betroffen):

Aufgrund der geplanten Einführung der „Automatischen Arbeitnehmerveranlagung“ für unselbstständig Erwerbstätige durch das Finanzministerium per 1. 1. 2017 kann Ihre Spende ab diesem Zeitpunkt nur mehr dann steuerlich abgesetzt werden, wenn Sie der Krebshilfe Salzburg gemeinsam mit Ihrer Spende auch Ihren Vornamen, Familiennamen und Ihr Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) (alles exakt wie in der Geburtsurkunde eingetragen) übermitteln. Zusätzlich hilft uns die Bekanntgabe Ihrer Meldeadresse bei der korrekten Zuordnung Ihrer Daten. Nur durch Ihre Übermittlung der Daten an uns können wir die neue gesetzliche Regelung erfüllen und Ihre Spenden beim Finanzamt melden.

Wir übermitteln die Spendendaten (Gesamtspende des Jahres) dann über „Finanz online“ der Steuerbehörde und Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag beim Jahresausgleich ab dem Quartal II/2018 automatisch gut geschriebenAnonyme Spenden bzw. Spenden ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum (ab 1. 1. 2017) können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.

Wir sind zu dieser Vorgangsweise ab 2017 gesetzlich verpflichtet, Sie können unsere Meldung an die Finanz jedoch durch eine kurze schriftliche Mitteilung an uns grundsätzlich unterbinden. Eine selbstständige Meldung der Spende Ihrerseits an die Behörde (so wie bisher) ist aufgrund der grundsätzlichen Änderung des Vorgangs ab 2017 nicht mehr möglich!

Wenn Sie die Absetzbarkeit Ihrer künftigen Spenden wünschen, geben Sie uns daher Ihre oben angeführten Daten bekannt unter: Tel. 0662-873535, per Fax 0662-873535-4, per eMail office(at)krebshilfe-sbg.at oder per Briefpost an Österreichische Krebshilfe Salzburg, Mertensstraße 13, 5020 Salzburg.

Wichtig für die Absetzbarkeit

  • Bewahren Sie unbedingt Ihre Belege auf! Bei Überweisungen oder Bareinzahlungen den Einzahlungsbeleg, bei Daueraufträgen oder Kreditkartenabbuchungen den betreffenden Kontoauszug. Der Beleg dient als Nachweis über Ihre Spendentätigkeit.
  • Nur die Person kann den Betrag steuerlich geltend machen, die im Beleg namentlich erwähnt ist. Achten Sie also darauf, dass Ihr Name angeführt ist. Jeder Betrag Ihrer Spende ist abzugsberechtigt.
  • Die absetzbare Höhe für Spenden beträgt maximal 10 Prozent Ihrer Einkünfte, bei Unternehmen 10 Prozent des Jahresgewinnes.

Fehlerhafte oder keine Übermittlung an das Finanzamt

Trotz aller Bemühungen unsererseits kann es durch die Vielzahl der verschiedenen Spendenkanäle und die technische Übermittlung der Banken vorkommen, dass wir leider nur unvollständige Daten erhalten und somit Ihre Spende nicht eindeutig zuordnen können. Sollten wir daher nicht alle Ihre Daten oder Spenden eines Jahres richtig erfasst und an das Finanzamt übermittelt haben, informieren Sie uns bitte so rasch wie möglich. Selbstverständlich werden wir Ihre Korrektur umgehend an das Finanzamt weiterleiten.
Anonyme und nicht zuordenbare Spenden können wir nicht an das Finanzamt übermitteln.

Allgemeine Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen

Wir stellen Ihnen auf Wunsch gerne eine Spendenbestätigung aus. Diese ist jedoch zur Vorlage bei der Finanzbehörde weder nötig noch gültig. Es zählt einzig und allein Ihr originaler Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg - und dies auch nur im Falle einer Steuerprüfung (die gesetzliche Aufbewahrungspflicht beträgt in Österreich 7 Jahre). Die Krebshilfe Salzburg meldet Spenden von unselbstständig Erwerbstätigen, die bei uns ab 01. 01. 2017 eingegangen sind bis 28. Februar des jeweiligen Folgejahres der Finanzbehörde, soferne uns vom Spender der korrekte Vorname, Name und das vollständige, korrekte Geburtsdatum (alle wie im Melderegister eingetragen) zur Kenntnis gebracht werden. Für die Richtigkeit der Daten ist die Spenderin / der Spender verantwortlich.

Weitere und zusammenfassende Informationen finden Sie im Informationsfolder des Bundesministeriums für Finanzen. Wir haben Ihnen diesen hier zum Download bereitgestellt: DOWNLOAD Folder


Weitere Informationen

Wichtige Information!

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an

Krebshilfe Salzburg
Mag. Stephan Spiegel
Mertensstraße 13
5020 Salzburg

Tel: +43 (0)662-873535
E-Mail: office(at)krebshilfe-sbg.at